Gültigkeit der BücherSchecks

BücherSchecks richten sich nach der regelmäßigen gesetzlichen
Verjährungsfrist und haben somit eine Gültigkeit von 3 Jahren,
beginnend mit dem Ende des Ausstellungsjahres.

Zwei Beispiele:

Ihr BücherScheck ist auf den 01.03.2011 datiert und kann somit bis einschließlich 31.12.2014 bei allen teilnehmenden Buchhandlungen in Deutschland eingelöst werden.

Ein BücherScheck, ausgestellt im Jahr 2012, kann bis einschließlich 31.12.2015 eingesetzt werden.

BücherSchecks sind nur innerhalb von Deutschland einlösbar.

BuchSchenkService
Ein Service der
MVB Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels GmbH

Ihre Ansprechpartnerin
Karolin Hofmann
Telefon: 069 1306-383
E-Mail: bss@mvb-online.de